1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich und dürfen nur mit unserer Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
1.1 Im Falle der widerrechtlichen Weitergabe haftet der Empfänger sowohl für die Käufer- als auch für die Verkäuferprovision, sofern wir diese nicht von den vertragsschließenden Parteien erhalten. Die Provision wird bei Abschluß des Vertrages fällig, der sich aus der Weitergabe ergeben sollte.
1.2 Eine mitursächliche Tätigkeit unserer Firma bedingt einen vollen Provisionsanspruch.
2. Die Daten der angegebenen Objekte bezüglich Wohnfläche, Grundstücksgröße, Zustand etc. basieren auf Angaben des Eigentümers der jeweiligen Immobilien und schließen eine Gewähr unsererseits für Richtigkeit und Vollständigkeit aus.
3. Findet zwischen dem Interessenten und dem Eigentümer des von uns angebotenen Objektes, oder dessen Rechtsnachfolger ein anderes als das ursprünglich vorgesehene oder ein weiteres Geschäft statt oder erwirbt der Kaufinteressent eines der nachgewiesenen Objekte im Zuge der Zwangsversteigerung, so sind die entsprechenden Provisionen ebenfalls zu zahlen.
3.1 Sollte infolge der Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Fa. HÜGEL Immobilien zunächst eine Anmietung des Objektes erfolgen und der Kauf zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, so erwächst hieraus unsererseits ebenfalls ein Provisionsanspruch.
3.2 Ist dem Interessenten / Auftraggeber das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dieses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Zeit erkennt er unsere Tätigkeit in der Vermarktung des entsprechenden Objektes als eine für den Abschlußfall ursächliche an.
3.3 Wird der abgeschlossene Vertrag infolge Anfechtung oder aus sonstigen Gründen hinfällig oder unwirksam, so bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen.
4. Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen wurden.
5. Besichtigungen unserer Objekte oder Verhandlungen hierüber jeglicher Art, sind ausschließlich mit der Fa. HÜGEL Immobilien oder deren Zustimmung durchzuführen.
6. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Wolfsburg in Niedersachsen.